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Seniorenheim ist ein sehr gebräuchlicher Begriff für die einzelnen Wohnformen von Senioren.
Es gibt hier kleine aber feine Unterschiede. Die Grenzen sind mehr und mehr fliessend, sodass es oft in Seniorenwohnheimen auch Pflegeeinrichtungen gibt.
In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht aber die soziale Integration des zu Betreuenden, nicht die Pflege.



Als Altenwohnheime werden Einrichtungen bezeichnet, die abgeschlossene Wohnungen, d. h. Ein- oder Mehrzimmer-Appartements mit Bad/WC und Küche bzw. Kochnische ausschließlich an noch selbständige Senioren vermieten. Die Bewohner behalten ihren persönlichen Lebensstil und ihre Gewohnheiten bei. Sie können je nach Einrichtung ihre eigenen Möbel mitbringen. Zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen spezielle Einrichtungen zur Verfügung. In diesen können sie zum Beispiel auf Wunsch gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen oder an Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Die BewohnerInnen dieser Altenwohnheime führen ihren Haushalt noch selber, können also die täglichen Verrichtungen des Lebens ohne fremde Hilfe selbständig erledigen. In manchen Häusern kann für eine vorübergehende Zeit von Pflegebedürftigkeit im Bedarfsfall zusätzlich Verpflegung, Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung gewährt werden. Manche Wohnheime verfügen auch über so genannte Pflegeabteilungen, in denen die Senioren während einer Krankheit vorübergehend, aber auch bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit dauerhaft gepflegt werden. In weniger flexiblen Wohnheimen ist im Fall von Pflegebedürftigkeit der Umzug in ein Pflegeheim erforderlich.



Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der ältere Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und bei Bedarf Pflege erhalten. In diesen Häusern leben Senioren, die nicht wirklich pflegebedürftig sind, aber ihren Haushalt auch nicht mehr selbständig führen können. Den Senioren stehen in der Regel Einzelzimmer mit Bad/WC zur Verfügung. (Bei Kapazitätsengpässen oder bautechnischen Schwierigkeiten gibt es auch Ausnahmen – bitte vorher erkundigen!).
Altenheimbewohner können meist ohne betreuende Hilfe auskommen, ihnen steht aber nach Bedarf Pflegepersonal für die Grundpflege (Waschen, Kleiden, Essen, …) und für die Behandlungspflege (Pflegeleistungen nach ärztlicher Anordnung) zur Verfügung.
Altenheime verfügen meist über Pflegeabteilungen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner bei dauernder Pflegebedürftigkeit, d. h. auch bei Bettlägerigkeit, rund um die Uhr betreut werden können.



Das Pflegeheim ist eine Einrichtung für ältere Menschen, die wegen Krankheit, Alter oder Behinderung pflegebedürftig und damit auf Hilfe angewiesen sind. Im Altenpflegeheim werden Unterkunft, Verpflegung und die notwendige Betreuung und Pflege gewährleistet. Eine ärztliche Versorgung wird durch die Möglichkeit eigener Arztwahl sichergestellt. In diesen Häusern kann der Pflegebedürftige auch bei eintretenden Veränderungen seines Gesundheitszustandes in seinem Zimmer verbleiben und muss nicht, wie bei den anderen Wohnformen - im Bedarfsfall in eine spezielle Pflegeabteilung umziehen.

 

 

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