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Die häusliche Pflege ermöglicht hilfsbedürftigen Menschen, in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben zu können. Häusliche Pflege kann von Familienangehörigen oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen geleistet werden. Unterstützung und Entlastung sollte im Bedarfsfalle von ambulanten Pflegediensten angefordert werden.

Für pflegende Angehörige besteht eine soziale Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von Leistungen ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche durchführt.

Bei der Pflege durch Angehörige ohne Hilfe oder Unterstützung durch professionelle Dienste sind zum Schutz des Pflegebedürftigen in regelmäßigen Abständen Hausbesuche durch einen zugelassenen Leistungserbringer vorgeschrieben.
Diese Einsätze dienen hauptsächlich zur Beratung und Vermeidung von Pflegefehlern.


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