|
Unter den Begriff des betreuten Wohnens, auch "Service-Wohnen" bezeichnet, werden Wohnformen gefasst, bei denen ein barrierefreies Wohnumfeld mit dem Angebot verschiedener bei Bedarf abrufbarer Hilfedienste gekoppelt ist. Beim klassischen "Betreuten Wohnen" sind das Wohnen und die Hilfeangebote rechtlich voneinander getrennt. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen haben mit dem Betreiber des Gebäudekomplexes einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Daneben können von einem Dienstleistungsanbieter verschiedene Dienste (z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Hol- und Bringdienste, Beratung und Vertretung gegenüber Behörden) abgerufen werden. Die Praxis hat sich dahin entwickelt, dass mit einer sogenannten Betreuungspauschale ein 24-stündiger Notrufdienst und die Bereitstellung von Beratungs- und Hilfediensten abgegolten werden. Die individuell in Anspruch genommenen Hilfedienste werden gesondert berechnet.
Betreutes Wohnen soll Sicherheit 365 Tage im Jahr garantieren, das heißt "rund um die Uhr".
| Buchtipp zum Thema betreutes Wohnen. |
|
|
Für das Betreute Wohnen gibt es bislang weder verbindliche Standards, noch ist der Begriff gesetzlich geschützt. So kann jeder Anbieter selbst bestimmen, welche Leistungen er anbietet. Wichtige Unterschiede betreffen vor allem die Qualität, Art und Umfang der Leistungen.
Die Kosten für den Grundservice müssen für den Mieter transparent und sollten im Betreuungsvertrag enthalten sein. Dieser Betreuungsvertrag sollte darüber hinaus die Leistungen, die in der Grundpauschale enthalten sind, deren Dauer und Verfügbarkeit auflisten und genau beschreiben. Zusätzlich zum Grundservice können je nach Bedarf weitere Leistungen meist gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden. Die Angebote umfassen hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuung und pflegerische Massnahmen.
Das Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. es soll eine Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim vermieden werden bzw. so weit wie möglich hinausgeschoben werden.
|