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Die staatlichen Vorsorgemöglichkeiten für das Alter dürfen nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Im Gegenzug dazu können diese Vorsorgearten auch nicht gepfändet werden und sind gegen den Zugriff vom Sozialamt oder der Agentur für Arbeit geschützt. Diese Anlageformen dienen einzig und allein der Altersversorgung des Sparers.
Eine Ausnameregelung gibt es bei der Riester-Rente. Das angesparte Kapital und die bis dahin gezahlte staatliche Förderung ist grundsätzlich vererbbar sofern der Todesfall in der Ansparphase eintritt und der verwitwete Partner auch einen Riester-Renten-Vertrag besitzt. In diesem Fall geht sowohl das eingezahlte Vermögen als auch die bis dahin gezahlte staatliche Förderung auf seinen/ihren Vertrag über. Sollte kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe eingesetzt sein, müssen die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. Das angesammelte Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie das sonstige Vermögen vererbt. Die neuesten Gesetzänderungen haben auch eine Vererbung an leibliche Kinder möglich gemacht.
Es gibt zwei Arten der staatlichen Altersvorsorgemöglichkeit:
Der Staat fördert diese Rente durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Die Verwaltung der Riester-Renten ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu deutlich höheren Kostenbelastungen der Riesterverträge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, beispielsweise privaten Rentenversicherungen. Daher ist zwischen Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten andererseits abzuwägen.
Für die staatliche Förderung ist die Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Dies kann eine Rentenversicherung, ein Banksparplan, eine Fonds-Police (Fondsgebundene Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds (Fondssparplan) sein. Riester-Verträge werden daher sowohl von Versicherungs- als auch von Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten.
Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, war die Kostenstruktur intransparent. Durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform (VVG) sind Versicherer jedoch verpflichtet auszuweisen, welcher Anteil des eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Höhe der Abschluss-Provision, welche nach dem Zillmerungs-Verfahren auf 5 Jahre verteilt wird, ist ausgewiesen. Die Verpflichtung zur Garantie zumindest der eingezahlten Beiträge verringert bei Riester-Verträgen die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Rentenversicherungen zusätzlich, da die Garantie in der Regel über eine Anlage in risiko- und renditearmen Formen sichergestellt werden muss.
Staatlich geförderte Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wieviele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden.
Diese Rente wird derzeit jährlich mit 7 Milliarden subventioniert. Dies ist ein Betrag, der auch von denjenigen erwirtschaftet werden muss, die sich diese Rente kaum oder gar nicht leisten können.
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Die Versicherungswirtschaft spricht von privater Basis-Rente. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Versicherung, die besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist.
Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass Angestellte mit einer Riester-Rente und einer betrieblichen Altersvorsorge besser fahren. Berechnungen, die mit den heute bekannten Sozialversicherungs- und Steuerregelungen die verschiedenen Wege miteinander anhand konkreter Versicherungstarife vergleichen, zeigen allerdings, dass Rürup-Renten bei Durchschnittsverdienern (ab 30.000 EUR pro Jahr) und aufwärts eine höhere Rendite erzielen. Hintergrund ist, dass die Analysen der Verbraucherschützer die hohen Verwaltungskosten der Riester-Verträge nicht berücksichtigen, sondern von gleichen Kostenbelastungen in allen Durchführungswegen ausgehen.
Eine Rürup-Rente kann auch fondsgebunden durchgeführt werden, so dass die Möglichkeit besteht, ein steuerlich gefördertes Investment vorzunehmen.
Nachteilig gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan ist für den Versicherungsnehmer die geringe Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt, da Versicherungsgesellschaften in der Regel ihre Kostenstruktur nicht bekannt geben.
Weiterhin ist das angesparte Kapital nicht vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge die Folge. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn er einen langen Rentenbezug erlebt.
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