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Download Archiv |
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In Servicebereich von senioreninfo.de haben wir für Sie eine Anzahl an Musterschreiben vorbereitet. Sie können sich diese bequem herunterladen und ausfüllen. Sie finden hier diverse Kündigungsschreiben,unterschiedliche Vollmacht, Informationen von Ministerien und Anträge an die Pflegeversicherungen.
Obwohl wir um genaue Informationen der Website bemüht sind, können wir keine Garantie übernehmen, dass alle Informationen jederzeit genau und aktualisiert vorliegen.
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diverse Musterschreiben / Kündigungen
Kündigung Abo
Kündigung Gasanschluss
Kündigung GEZ
Kündigung Internet
Kündigung Kabel TV
Kündigung Mietvertrag
Kündigung Stromanschluss
Kündigung Telefonanschluss
Kündigung Versicherung
Kündigung Wasseranschluss
diverse Vollmachten / Verfügungen
Was ist eine Bankvollmacht? Eine Bankvollmacht ist eine Vollmacht, die Bankkunden an Personen ihres Vertrauens erteilen können, damit diese Bankgeschäfte im Namen des Kunden vornehmen. |
Bankvollmacht
Was ist eine Betreuungsverfügung? Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Fachkundige raten von vorformulierten Vordrucken, die man nur noch ankreuzen und/oder unterschreiben muss, ab. Sie halten sorgfältige Überlegungen, Einholung umfassenden Rates und Aufklärung und eigene Formulierungen für erforderlich, um den eigenen Willen wirksam niederzulegen. Mehr über die Betreuungsverfügung in untenstehendem Download herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz. |
Betreuungsverfügung
Betreuungsanregung Die Betreuung wird entweder von Amts wegen, d.h. auf Anregung Dritter (Angehörige, Arzt, Krankenhaus, Nachbarn, Altersheim) oder auf Antrag hin eingerichtet. Bei einer rein körperlichen Behinderung ist die Einrichtung einer Betreuung nur auf Antrag des Körperbehinderten selbst möglich. Ist der Betroffene mit einer Betreuung nicht einverstanden, muss ein Gutachten über seine Erkrankung und die Notwendigkeit einer Betreuungseinrichtung erstellt werden, der Richter muss ihn persönlich anhören. Ist der Betreute mit der Betreuung von vorneherein einverstanden, genügt ein ärztliches Attest. |
Betreuungsanregung
Was ist eine Patientenverfügung? Wie stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen. Mit der Patientenverfügung weist der Patient seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wer die letzten Entscheidungen am Lebensende trifft, wird allerdings nicht durch die Patientenverfügung, sondern durch einen in einer Vorsorgevollmacht eingesetzten Bevollmächtigten oder den gerichtlich befugten Betreuer bestimmt. |
Patientenverfügung
Was ist eine Vorsorgevollmacht? Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person einer anderen Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, dass heisst, er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. |
Vorsorgevollmacht
Testament Grundsätzlich hat die deutsche Rechtsordnung Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass jemand kein Testament verfasst hat. Es tritt dann die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein, aufgrund derer die nächsten Verwandten zu Erben berufen werden. Der Gesetzgeber geht in diesem Falle davon aus, dass es Wunsch des Verstorbenen ist, dass seine nächsten Angehörigen sein Vermögen erhalten. Hat der Erblasser keine Testament hinterlassen und es gibt auch keine Angehörigen, so freut sich der Staat, der den "erblosen Nachlass" zur Gänze erhält. Durch verfassen eines Testaments hat jeder der nicht will, dass Verwandte nach einem gesetzlichen System oder der Staat den gesamten Nachlass erhält, die Möglichkeit seine Vermögensnachfolge selbst zu regeln. Eine Beschränkung erfolgt dabei nur zugunsten der Pflichteilberechtigten (Ehegatten, Kinder). Damit das Testament, sowohl das eigenhändige als auch das fremdhängige, rechtsgültig ist sind gewisse Testamentsformen einzuhalten. |
Testament
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