Bestattungsvorsorge - Treuhandvertrag lesen

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Bestattungsvorsorge- Treuhandvertrag der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Düsseldorf

Herr/Frau …. geb. am … wohnhaft in …. (nachfolgend Vorsorgeempfänger genannt) hat am …. mit dem Bestattungs-Institut …. in …. (nachfolgend Vertragsbestatter genannt) einen Bestattungsvorsorgevertrag über seine/ihre dereinstige Bestattung - und/oder das Grabmal und die Grabpflege - abgeschlossen bzw abschliessen lassen.
Der Vorsorgeempfänger zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten in Höhe von z. Zt. …. EUR nebst allen etwaigen zukünftigen Erhöhungsbeträgen an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (nachfolgend Treuhand genannt) und zwar als einmalige Leistung oder in Teilbeträgen. Hinsichtlich der eingezahlten und ggf noch einzuzahlenden Beträge schliessen die Treuhand, der Treugeber sowie der Vertragsbestatter folgenden Vertrag:

1) Die Treuhand garantiert dem Treugeber, alle bei ihr eingezahlten Gelder nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten. Das Guthaben des Treugebers wird mit dem jeweils festgelegten Satz verzinst. Die Zinsen werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben.

2) Zur Sicherung der dereinstigen Bestattungskosten des Vorsorgeempfängers tritt der Treugeber seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche - insbesondere auf Abrechnung und Auszahlung - gegen die Treuhand an den Vertragsbestatter mit der Maßgabe ab, dass Auszahlungen nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde des Vorsorgeempfängers (Ausnahme Ziffer 3 des Vertrages) erfolgen. Der Vertragsbestatter nimmt die Abtretung hiermit an.

3) Falls der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag (teil-)gekündigt wird, erfolgt die Auszahlung an den Vertragsbestatter. Bei Freigabe durch den Vertragsbestatter wird direkt an den Treugeber ausgezahlt. Befindet sich der Vertragsbestatter in Insolvenz, erfolgt die Auszahlung an den Treugeber. Bei Be9 stattung des Vorsorgeempfängers durch einen anderen als den Vertragsbestatter, wird unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestattungskostenrechnung das Guthaben an den ausführenden Bestatter ausgezahlt. Auch in diesem Fall ist die Freigabe durch den Vertragsbestatter erforderlich.

4) Eine namhafte Bank/Sparkasse hat für die Auszahlung der Treuhandeinlage nebst Zinsen eine Global-Ausfallbürgschaft gegenüber dem Anspruchsberechtigten übernommen. Über diese Bürgschaft erhält der Treugeber eine Bestätigung.

5) Durch diesen Antrag wird der Vorsorgeempfänger Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Kosten entstehen für ihn dadurch nicht, da die Mitgliedsbeiträge von der Treuhand abgeführt werden. Aufgrund dieser Mitgliedschaft nimmt das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. die Kontrollfunktion für den Treugeber wahr, und zwar zusätzlich zu den sonstigen vertraglichen Ansprüchen des Treugebers (insbesondere Recht auf Auskunftserteilung). Die Mitgliedschaft im Kuratorium garantiert unter anderem eine Auslandsrückholung innerhalb Europas bis max. EUR 5.200 und ausserhalb Europas bis max. EUR 10.300.

6) Auf Einzelanforderung erstellt die Treuhand eine Bescheinigung über die gutgeschriebenen Zinsen. Ein Freistellungsauftrag für die Zinsabschlagsteuer muss bei der Treuhand nicht gestellt werden, da die Zinsen brutto = netto anfallen. Der Treugeber hat für die Abführung der evtl auf diese Zinsen zu entrichtenden Einkommensteuer Sorge zu tragen. Ort, Datum - Unterschriften: Treugeber - Bestatter - Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
 

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