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Aufsatz: Die Teilungsversteigerung des Nachlassgrundstücks 
[ Stand: Oktober 2010 ] Dr. jur. Wigo Müller,
Braunfels - Lahn - ArbG - Direktor a. D. 

 
1) Das Nachlassgrundstück in der Erbengemeinschaft
Wenn mehrere ein Grundstück geerbt haben und sich über dessen Verwertung nicht einigen können, bleibt ihnen nur die Teilungsversteigerung durch das AG, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Auslöser einer Teilungsversteigerung ist nicht die Zahlungsunfähigkeit eines Miteigentümers; vielmehr geht es darum, ein in natura nicht teilbares Grundstück durch Geld zu ersetzen, damit sich die Gemeinschaft auseinandersetzen kann (BGH, XII ZR 58/04, FamRZ 2008, 767; BGH, IV ZR 40/50, NJW 1952, 263 = BGHZ 04, 84). Wenn ein Erblasser der alleinige Eigentümer des Grundstücks war, wird das gesamte Grundstück versteigert. Sofern dem Erblasser nur ein Bruchteil gehörte, kann die Versteigerung auf diesen beschränkt werden. Von dieser „kleinen“ Teilungsversteigerung wird kaum einmal Gebrauch gemacht, weil die
Bruchteile regelmäßig weniger wert sind als der entsprechende Teil des gesamten Grundstücks (BGH, V ZR 420/99, WM 2001, 997) und weil sich für den Bruchteil nur selten ein Bieter findet.In der Praxis wird deshalb meist das gesamte Grundstück versteigert, dh die „große“ Teilungsversteigerung gewählt.


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