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pflegestufe III |
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Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (Rund-um-die-Uhr). Zum Beispiel das An- und Auskleiden kann nicht selbständig gemacht werden, der Betroffene kann schlecht gehen oder gar stehen. Er kann sich nicht selbst versorgen. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.
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