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Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn für die zu pflegende Person mindestens einmal täglich Hilfebedarf  erforderlich ist. Und zwar aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität). Also der Betroffene braucht Unterstützung beim Waschen, hat Schwierigkeiten, das Essen zu sich zu nehmen oder schafft den Weg zur Toilette nicht.  Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegegeldleistungen in dieser Stufe können Sie unter dem Punkt Leistungen der Pflegeversicherung genauestens nachlesen.

 

 


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