Welche Pflegestufen gibt es? lesen

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Die Pflegestufe entscheidet darüber, in welchem Umfang ein Pflegebedürftiger Leistungen von der Pflegeversicherung erhält. Die Einstufung erfolgt in der Regel durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

Menschen, denen vom MDK eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt wurde, können ab Juli 2008 bis zu 2400 Euro pro Jahr für die Nutzung von Demenzhilfe (gerontopsychiatrischer Zusatzangebote) in Anspruch nehmen – auch wenn ihnen nicht die Pflegestufe I zugesprochen wurde. Darüber hinaus können auch Beratungsbesuche in Anspruch genommen werden. Man sollte diesbezüglich mit Fachkräften vor Ort oder in den Pflegestützpunkten sprechen. Speziell für Demenzkranke steht jetzt monatlich ein zusätzlicher Leistungsbetrag von bis zu 200 Euro (in häuslicher Betreuung) zur Verfügung.

Wichtig: Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese Heimbedürftigkeitsbescheinigung kann auch für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, ausgestellt werden. Mit Inkrafttreten der Pflegereform haben diese Personen nun auch einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag. Dieses Konzept nennt sich Pflegestufe 0.

 

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