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Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung Drucken

Pflegebedürftige können Leistungen seit 01.07.2008 nur erhalten, wenn sie mindestens zwei Jahre, in den letzten 10 Jahren, als Mitglied versichert waren. Nachdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft wurden, leitet die Pflegekasse den Antrag auf Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung einerseits oder vollstationäre Leistungen andererseits an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung im Alltag regelmäßig, dauerhaft und in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird auf Grund des konkreten Hilfebedarfs im täglichen Leben berechnet.

Wenn ältere Menschen Pflegefälle werden, kann es teuer werden. Die wenigsten Pflegebedürftigen bekommen so viel Rente, dass sie die Kosten selbst tragen können. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus. Zunächst springt das Sozialamt ein, doch dieses wendet sich zunehmend an die erwachsenen Kinder - zwecks Kostenrückerstattung.

Die Kosten fürs Pflegeheim unterscheiden sich nach Pflegestufe, Standort und Ausstattung des Hauses. Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegestufe unterschiedliche Sach-, Geld- oder Kombileistungen. Dieses Geld wird aber nur für pflegerische und medizinische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Verpflegung und Unterbringung muss der Betroffenen selbst zahlen. Hierfür werden die Rente als auch das Vermögen des Betroffenen herangezogen. Zwischen Antragsstellung und Begutachtung können mehrere Wochen vergehen. Wird eine Pflegestufe zuerkannt, wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung ausgezahlt. Für die Pflegeleistungen ist die bei der jeweiligen Krankenkasse etablierte Pflegekasse zuständig. Sollten Sie spezielle Fragen zur Pflege haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Informationen einholen oder mit dem Bundesministerium für Gesundheit Kontakt aufnehmen.

Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin
Tel. 030 - 18441 - 0 (bundesweiter Ortstarif)

Fragen zur Pflegeversicherung:

Tel. 01805 - 99 66-03
(14ct/Min pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich)
Fax. 030 - 18441-1921
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.bmg.bund.de

Ausführliche Informationen finden Sie in der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen". Diese beschreibt, die Rechte Betroffener und ihrer Angehörigen und informiert wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann.

Verlinkung: Bezugsquelle "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftigen Menschen"

 


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