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Pflegehilfsmittel |
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Die Pflegeversicherung stellt bzw. übernimmt teilweise die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, welche zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen.
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Entsprechende Empfehlungen des Medizinischen Dienstes im Gutachten über die Pflegebedürftigkeit werden als Antrag gewertet. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Der Versicherte leistet eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 60,00 EUR pro Quartal (Diese Zahlung entfällt, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird). Eine Kostenerstattung für Hilfsmittel aufgrund von Krankheit oder Behinderung erfolgt zusätzlich durch die Krankenversicherung. Darüber, ob und in welchem Umfang im Einzelnen die Kosten für Hilfsmittel übernommen werden, informieren Pflege- und Krankenkassen, Pflegeberatungen und Sanitätsfachgeschäfte. |
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