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MDK |
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MDK ist die Abkürzung für "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung". Der MDK arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle Kranken- und Pflegekassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen. Träger des MDK sind die gesetzlichen Krankenkassen. Neben anderen Aufgaben ist der MDK für die Begutachtung von Pflegebedürftigen für die häusliche und stationäre Pflege zuständig. Der MDK prüft, ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, und stellt fest, prüft die Notwendigkeit von Vorbeuge- und Reha-Maßnahmen, gibt Anregungen zur Verbesserung der Pflegesituation und erstellt ein Gutachten. Die Pflegestufe wird anschließend aufgrund des Gutachtens festgelegt. |
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