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Sachleistungen |
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Die Versicherten erhalten ihre Leistungen als Sach- bzw. Dienstleistungen, die die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gewährleisten. Der Pflegebedürftige wird von professionellen Pflegekräften gepflegt, die zu ihm ins Haus kommen. Als Basis hierfür dient ein Versorgungsvertrag, der zwischen der Fachpflegekraft und der jeweiligen Pflegekasse abgeschlossen wird.
Reisen ins Ausland:
- Wenn Pflegebedürftige Urlaub machen oder aus anderen Gründen verreisen, erhalten sie in dieser Zeit weiterhin Pflegegeld (bis zu sechs Wochen im Jahr).
- Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Wochen im Ausland, ruht der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
- Eine Pflegekraft kann im Ausland nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese Pflegefachkraft auch ansonsten die Pflege erbringt und den Pflegebedürftigen während der Reise begleitet.
- Bei Verlegung des Wohnsitz ins Ausland dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch dort Pflegeleistungen beziehen – allerdings nur in einem EU-Staat und in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.
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