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Die Kurzzeitpflege kann für einen begrenzten Zeitraum  die häusliche Krankenpflege ersetzen. Der Pflegebedürftige wird in dieser Zeit vorübergehend vollstationär betreut.
Anspruch auf die Unterbringung in einer Kurzzeitpflege besteht, wenn  eine vorübergehende häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Pflegeplätze gibt es in Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbieten. Kurzzeitpflege kann an einen ambulanten Dienst angebunden oder in ein Pflegeheim integriert sein. Einzelne Heime halten ganzjährig  Plätze für die Kurzzeitpflege frei und an manchen Orten werden Kurzzeitpflege-Angebote nur jeweils während der Ferienzeit geschaffen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Kurzzeitpflege für maximal 4 Wochen im Jahr.

Kurzzeitpflege und Ersatzpflege können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden und werden nicht gegeneinander verrechnet.
 


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