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Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 1.7.2008 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert. Allgemein gilt: Sobald eine Pflegestufe erteilt wurde, können Pflegeleistungen beantragt werden. Die Pflegeversicherung bietet eine finanzielle Grundsicherung. Im Einzelnen sind die Bemessungsgrenzen für Leistungen, anfallende Kosten, eventuelle Zusatzleistungen und Zuständigkeiten mit der Pflegekasse individuell zu klären!

Das Recht der sozialen Pflegeversicherung deckt außer dem stationären Pflegebereich auch den häuslichen Pflegebereich ab. Bei der häuslichen Pflege sind die folgenden Pflegeleistungen vorgesehen.

ÜBERBLICK DER LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG (Stand 01.01.2010)
Leistung Pflegestufe

I II III
Pflegegeld pro Monat € 225,- € 430,- € 685,-
Pflegesachleistungen
pro Monat bis zu
€ 440,- € 1.040,- € 1.510,-
Ersatzpflege bis zu
(Maximal 4 Wochen pro Jahr)
€ 1.510,- pro Kalenderjahr
Teilstationäre Pflege
pro Monat bis zu
€ 440,- € 1.040,- € 1.510,-
Kurzzeitpflege bis zu
(maximal 4 Wochen pro Jahr)
€ 1.510,- pro Kalenderjahr
Zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu € 2.400,- pro Kalenderjahr
Zuschuss zu Umbaumaßnahmen bis zu € 2.557,- je Maßnahme
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis zu € 31,- im Monat

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Personen, die auf Dauer in einem Pflegeheim stationär betreut werden, haben auch Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Seitens der Pflegeversicherung werden die Kosten für soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und Pflege monatlich bis zu einem Betrag von € 1.510,- in der Pflegestufe III übernommen.
In Härtefällen, wenn ein intensiver Pflegeaufwand von Nöten ist, kann die Pflegekasse sogar bis zu € 1.825,- im Monat übernehmen.

Der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherungen ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Kosten für einen Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte – wie bei häuslicher Pflege auch – selbst tragen. Bei geringem Einkommen können diese Kosten von der Sozialhilfe übernommen werden.

Leistung Pflegestufe
I II III
Vollstationäre Pflege € 1.023,- € 1.279,- € 1.510,-
 


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