Begutachtung lesen

Begutachtung Drucken
Die Begutachtung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.Über einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss die Pflegekasse innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden. Die Frist ist abhängig vom Aufenthaltsort des Antragsstellers und von der Beantragung von Pflegezeit.

Sie beträgt:
5 Wochen
, wenn sich der Antragsteller zu Hause befindet,
2 Wochen
, wenn sich der Antragsteller zu Hause befindet und ein Angehöriger Pflegezeit beantragt hat und
1 Woche
, wenn sich der Antragssteller im Krankenhaus, in einer stationären Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz befindet oder wenn er eine ambulante Palliativversorgung in Anspruch nimmt.
 


Volltextsuche

Newsletter

Tragen Sie sich hier für unseren Newsletter ein

Buchtipp