Um einen Pflegeantrag durchzusetzen, sollte Sie gut vorbereitet sein. Sie oder Ihre Angehörigen stellen schriftlich einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Verbindung und vereinbart einen Termin, der nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung des Hilfebedürftigen stattfindet.
Ein Mitarbeiter des MDK, meist ein Arzt oder Pfleger, prüft bei dem Termin, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes versucht in der Regel, den Patienten so niedrig wie möglich einzustufen.
Pflegehilfsmittel können unabhängig von der Pflegestufe beantragt werden. Es genügt eine Mitteilung des Pflegebedürftigen (oder seiner Angehörigen) über den Bedarf an die Pflegekasse, der dann vom MDK geprüft wird.