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Geschichte der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1994 beschlossen, um die Familien bei ihren Aufgaben rund um die Pflege zu entlasten und sie finanziell zu unterstützen. Die soziale Pflegeversicherung wurde vor allem eingeführt um zu gewährleisten, dass im Fall von Pflegebedürftigkeit die benötigte Pflege - sei es in ambulanter oder stationärer Form, geboten wird.
Neben der Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gilt die soziale Pflegeversicherung als die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland.

Alle gesetzlich Krankenversicherten sind in die Pflegeversicherung einbezogen, privat Krankenversicherte müssen eine private "Pflege-Pflichtversicherung" abschließen. Rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind gegen das Risiko "Pflegebedürftigkeit" versichert.

Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht aus, um den Hilfe- und Pflegebedarf voll zu decken. In diesem Fall müssen die fehlenden Beträge aus eigener Tasche bezahlt werden. Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus, werden zuerst, unter bestimmten Umständen, unterhaltspflichtigen Angehörigen angehalten die Kosten zu übernehmen bzw. muss Sozialhilfe beim Sozialamt beantragt werden.
 

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