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Betreutes Wohnen |
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Unter den Begriff des betreuten Wohnens, auch "Service-Wohnen" bezeichnet, werden Wohnformen gefasst, bei denen ein barrierefreies Wohnumfeld mit dem Angebot verschiedener bei Bedarf abrufbarer Hilfedienste gekoppelt ist. Beim klassischen "Betreuten Wohnen" sind das Wohnen und die Hilfeangebote rechtlich voneinander getrennt. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen haben mit dem Betreiber des Gebäudekomplexes einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Daneben können von einem Dienstleistungsanbieter verschiedene Dienste (z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Hol- und Bringdienste, Beratung und Vertretung gegenüber Behörden) abgerufen werden. Die Praxis hat sich dahin entwickelt, dass mit einer sogenannten Betreuungspauschale ein 24-stündiger Notrufdienst und die Bereitstellung von Beratungs- und Hilfediensten abgegolten werden. Die individuell in Anspruch genommenen Hilfedienste werden gesondert berechnet.
Betreutes Wohnen soll Sicherheit 365 Tage im Jahr garantieren, das heißt "rund um die Uhr". |
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