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Als Altenwohnheime werden Einrichtungen bezeichnet, die abgeschlossene Wohnungen, d. h. Ein- oder Mehrzimmer-Appartements mit Bad/WC und Küche bzw. Kochnische ausschließlich an noch selbständige Senioren vermieten. Die Bewohner behalten ihren persönlichen Lebensstil und ihre Gewohnheiten bei. Sie können je nach Einrichtung ihre eigenen Möbel mitbringen. Zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen spezielle Einrichtungen zur Verfügung. In diesen können sie zum Beispiel auf Wunsch gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen oder an Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Die BewohnerInnen dieser Altenwohnheime führen ihren Haushalt noch selber, können also die täglichen Verrichtungen des Lebens ohne fremde Hilfe selbständig erledigen. In manchen Häusern kann für eine vorübergehende Zeit von Pflegebedürftigkeit im Bedarfsfall zusätzlich Verpflegung, Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung gewährt werden. Manche Wohnheime verfügen auch über so genannte Pflegeabteilungen, in denen die Senioren während einer Krankheit vorübergehend, aber auch bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit dauerhaft gepflegt werden. In weniger flexiblen Wohnheimen ist im Fall von Pflegebedürftigkeit der Umzug in ein Pflegeheim erforderlich.
 


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