Hintergrund zum Heimvertrag lesen

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Was Sie beachten sollten

Vorbemerkung:
Verträge und die Gesetzgebung dazu, sind meist hochkompliziert. Auch Heimverträge sind da keine Ausnahme. Das Heimgesetz ist Ländersache. Wie die Verträge auszusehen haben, ist allerdings Bundesrecht. Und das hat sich im vergangenen Jahr geändert.
 
Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat dem neuen Heimvertragsgesetz, kurz (WBVG) zugestimmt. Danach werden Heimverträge nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen. Die Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und einem Pflegeheim wird also in Bayern nicht anders sein als in Sachsen.  Seit dem 1. September 2009 ist dieses Gesetz in Kraft. Das heißt: Heimverträge, die ab dem 1.10.2009 abgeschlossen worden sind müssen den neuen Gesetzen entsprechen, alte Verträge sind bis zum 1. Mai 2010 umzustellen.


In Zweifelsfällen juristischen Rat suchen
In jedem Fall gilt, bei juristischen Fragen zum Pflegeheimvertrag sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, der sich im Sozialrecht auskennt.

Auf pflegeplatz-suche.de können wir Ihnen jede Menge Tipps geben, auf was Sie achten sollten, bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben, bzw. einen existierenden Heimvertrag zu überprüfen.


Zeit ist der beste Berater
Jeder Mensch möchte so lange wie möglich in seinen eigenen vier Wänden selbstbestimmt leben. Es gibt aber durchaus Situationen, in denen es besser ist, in einer Senioren-Einrichtung zu leben. Die spezialisierten Häuser gewährleisten eine umfassende und kompetente Betreuung rund um die Uhr.

Wer den Schritt gehen will oder muss, im Alter umzuziehen, muss sich aber nicht gleich von seinen Gewohnheiten verabschieden. Die Auswahl von Heimen ist groß. Prüfen Sie frühzeitig, welches Heim zu Ihnen passt. Möchten Sie in Ihrer Umgebung bleiben oder einen gern auch an einen ganz anderen Ort wechseln? Solche Fragen kann man nur in aller Ruhe beantworten. Bei der Suche und Information hilft Ihnen pflegeplatz-suche.de. Dort stellen sich alle Einrichtungen kostenlos vor.


Persönlicher Besuch ist der beste Eindruck

Den Einzug in eine Pflegeeinrichtung soll gut vorbereitet sein. (siehe Pflegeberater auf pflegeplatz-suche.de) Nehmen Sie sich mit Bekannten, Verwandten oder Freunden die Zeit, sich die Einrichtungen Ihrer Wahl anzuschauen, Bewohner zu interviewen, sich die Zimmer anzuschauen und die Atmsophäre zu spüren.

Seien Sie sich im Klaren, welche Anforderungen ein Pflegeheim nach Ihren Vorstellungen entsprechen muss. Schreiben Sie sich Ihre Wünsche auf und haken sie nach einem Besuch diese Liste ab.

Dazu gehören auch so vermeintliche Kleinigkeiten wie Speisepläne, Aktivitäten im Heim in jeder Hinsicht.


Musterheimvertrag mit nach Hause nehmen

Schauen Sie sich den Vertrag in Ruhe an. Streichen Sie an, was Ihnen nicht klar ist. Lassen Sie sich die Heimkosten aufschlüsseln. Welche monatlichen Kosten kommen unterm Strich auf sie zu.

Das Gesetzt sieht vor, dass die Formulierungen im Vertrag klar und eindeutig sein müssen.

Im Heimvertrag müssen folgende Punkte geklärt sein:

  • Der Vertrag muss vereinbarte Leistungen auflisten und beschreiben. d.h. Allgemeine Leistungen der Grundpflege
  • Leistungen der medizinischen Pflege
  • Welche regelmäßigen Angebote werden gemacht
  • Ausstattung und Unterkunft. Dazu gehören ob man in einem Doppelzimmer oder Einbettzimmer oder ein Appartement gemietet hat, wie es ausgestattet ist, ob das eigene Mobiliar mitgenommen werden dar. 
  • Verpflegung und Betreuung inklusive Entgelt. Im Detail heißt das alle angebotenen Mahlzeiten aufzulisten. Leistungen der Wäscheversorung und Raumreinigung festzuhalten. Dabei muss deutlich sein, was im Endpreis beinhaltet ist und was Zusatzkosten verursacht.
  • Regelung für Zeiten, in denen man abwesend ist. (hier hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass wenn der Bewohner länger als drei Tage abwesend ist, der Heimbetreiber die ersparte Aufwendung auf das Entgelt anrechnen lässt)
  • Rechtliche Regelung für Auszug oder Tod
  • Änderung des gesundheitlchen Zustands (besser oder schlechter)(Das Gesetz sieht hier vor, dass der Bewohner grundsätzlich Anspruch auf eine entsprechende Anpassung hat. Grundsätzlich gilt, dass beide 
Parteien der Leistungsanpassung zustimmen. Die Praxis zeigt, dass oft Heimbewohner gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, über eine Anpassung zu entscheiden. Daher sieht der Gesetzgeber vor, dass bereits bei Vertragsabschluss diese Eventualitäten schon berücksichtigt werden. Allerdings muss der Betreiber genau festlegen, wie hoch die Kosten bei einer Leistungsveränderung sind.)
  • Kündigungsfristen
  • Bewohnervertretung
  • Datenschutz- und Haftungsregelung
  • Personen-und Sachschäden
  • Wie geht man mit Leistungsmängeln um ?(Gesetzlich ist festgelegt, dass bei Leistungsmängeln oder gar nicht erbrachten Leistungen, das Heimentgelt gekürzt werden kann, allerdings im angemessenen Umfang und bis zu sechs Monaten rückwirkend.



   Download Muster-Heimvertrag

 

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