Wer ist ein Pflegefall? lesen

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Leistungen der Pflegeversicherung kann nur beziehen, wer als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes gilt. Das ist der Fall, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung für die Dauer von mindestens sechs Monaten ein erheblicher Hilfebedarf bei "regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen" bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.

Krankheiten und Behinderungen sind:

  • Verluste, Lähmungen und andere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder inneren Organe
  • Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Regelmässig wiederkehrende Verrichtungen

  • Mobilität:
    Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Körperpflege:
    Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Hauswirtschaftliche Versorgung:
    Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung.

Zur Pflege gehören sowohl die Übernahme und Unterstützung als auch die Anleitung und Beaufsichtigung von Verrichtungen des täglichen Lebens.

 

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