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Häusliche Pflege |
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Die häusliche Pflege ermöglicht hilfsbedürftigen Menschen, in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben zu können. Häusliche Pflege kann von Familienangehörigen oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen geleistet werden.
 In häuslicher Umgebung wird der Pflegebedürftige auch gepflegt, wenn die Pflege nicht in seinem eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der Pflegeperson oder im Haushalt einer dritten Person erfolgt. Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung und Entlastung von ambulanten Pflegediensten in die Planung mit einzubeziehen.
Wer Angehörige oder andere Menschen nicht erwerbsmäßig pflegt, der opfert nicht nur Zeit, sondern auch physische und psychische Kraft. Aus diesem Engagement sollen den Pflegepersonen keine sozialen Nachteile entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt daher die Pflegeversicherung für die Pflegepersonen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Unter den gleichen Voraussetzungen erfolgt auch eine Aufnahme der Pflegepersonen in die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Arbeit aufgeben, können bei der Bundesagentur für Arbeit die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen.
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind steuerfrei. Pflegegeld, das an pflegende Angehörige weitergegeben wird, unterliegt nicht der Steuerpflicht!
Bei der Pflege durch Angehörige ohne Hilfe oder Unterstützung durch professionelle Dienste sind zum Schutz des Pflegebedürftigen in regelmäßigen Abständen Hausbesuche durch einen zugelassenen Leistungserbringer vorgeschrieben. 
Diese Einsätze dienen zur Beratung und Vermeidung von Pflegefehlern. |
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