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In den Vorruhestand mit Köpfchen

Früher in Rente - diesen Traum haben Arbeitnehmer nicht erst seit der Verlängerung des Arbeitslebens bis 67. Aber eines ist klar: Um eine Einbuße bei der gesetzlichen Rente kommen Vorruheständler nicht herum. Doch wie kann diese (zusätzliche) Versorgungslücke geschlossen werden?

Im vergangenen Jahr (2009) sind mehr als 170 000 Frührenten ausgezahlt worden. So hoch war die Zahl seit sechs Jahren nicht mehr. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Frührenten um mehr als 10 000 unter Berufung auf eine Langzeitstudie der Deutschen Rentenversicherung. Mit rund 90 000 Fällen seien demnach mehr Männer betroffen als Frauen (81 000 Fälle).

Aus bei der Arbeit wegen Erkrankungen
Der weitaus größte Teil – rund 64 000 Menschen – habe aufgrund einer psychischen Erkrankung in den vorzeitigen Ruhestand gehen müssen. Bei den psychischen Belastungen als Grund für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben habe es einen Zuwachs von zwölf Prozent gegenüber 2008 und von 25 Prozent gegenüber 2006 gegeben.
Wie weiter berichtet wird, folgten an zweiter Stelle Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindegewebe, die bei Männern mit etwa 14 000 Fällen rund 15,5 Prozent der Frührenten ausmachten und bei Frauen 15,1 Prozent (etwa 12 200 Fälle). Die Gesamtzahl dieser Erkrankungen sei zwar leicht höher als im Vorjahr, jedoch mit einem klar sinkenden Trend. An dritter Stelle stünden laut Bericht bei Männern Herz- und Kreislauferkrankungen mit rund 12 500 Fällen, bei Frauen Neubildungen/Tumore mit mehr als 11 000 Fällen.


Nur überlegt in den Vorruhestand
Wer in den Vorruhestand gehen will, sollte sich zuvor genau über die momentanen Gesetze informieren. Galt bis vor kurzem noch die pauschale Aussage „wer 45 Jahre versichert war, kann in Rente gehen“, so trifft dies heute nicht mehr ganz zu. 
Zum einen wurde das generelle Renteneintrittsalter erhöht, zum anderen gelten nicht mehr dieselben Beitragszeiten wie vor einigen Jahren und nicht alle bisher angerechneten Zeiten werden heute noch eingerechnet. 
Es gilt, dass man mindestens 55 Jahre alt sein muss, wenn man in Frührente geht. Außerdem gehört dazu die so genannte „doppelte Freiwilligkeit“, das heißt, dass der Arbeitnehmer den Antrag stellt und sein Arbeitgeber mit dem Vorruhestand einverstanden sein muss.

Frühverrentung ab 63
Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist auch diese Altersgrenze gestiegen. Frühverrentung ist demnächst erst ab Eintritt des 63. Lebensjahres möglich. Und für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird  diese um 0,3% gekürzt. Bis maximal 18%, das entspricht einem Zeitraum von 5 Jahren, den man den Renteneintritt vorziehen kann. Diese Grenze von 60 Jahren bis 63 Jahren für die Frühverrentung wird stückweise angehoben. Betroffen hiervon sind die Jahrgänge bis 1951.

Modelle, um Versorgungslücken zu schließen

Bereits diejenigen Arbeitnehmer, die ab 1947 geboren sind, müssen infolge der letzten Rentenreform künftig länger arbeiten. Ab diesem Jahrgang beginnt die Rente jeweils pro Jahr der späteren Geburt einen Monat später. Der Jahrgang 1947 also kann erst mit 65 Jahren und einem Monat, der Jahrgang 1958 mit 66 Jahren und ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren in Rente gehen. Wer seinen Ruhestand um vier Jahre vorziehen möchte, kann nach einer Faustformel nur noch mit 50 seines letzten Nettoeinkommens rechnen. Die Versorgungslücke ist dann auch meist größer als angenommen. Daran sind die Renteninformationen Schuld. Der dort ausgewiesene Betrag muss nämlich zunächst einmal um die Inflation abgezinst werden. Außerdem gibt der Rentenversicherungsträger die Beträge brutto an. Krankenkassenbeiträge von aktuell 8,2 müssen ebenso abgezogen werden wie Steuern. Steuerfrei ist die Rente heute nur bis zu 19.000 EUR pro Jahr. Die Besteuerung wird aber eher zu- als abnehmen.

Anlageformen bieten Sicherheit
Bei der Rente sollten man nicht zu sehr spekuliern. Ein gesundes Risiko mit guten Ertragschancen zu kombinieren ist aber nicht so einfach. Dabei bieten sich zwei Wege an: Die festverzinsliche Variante für vorsichtige Naturen und die Mischform mit Aktien für risikobereitere Menschen. Als festverzinsliche Anlageformen kommen Wertpapiere oder ein Sparplan in Bundesschatzbriefen Typ B infrage. Doch Achtung: Vom Ertrag werden in jedem Fall werden 25 % Abgeltungsteuer fällig.

Betriebliche Altersvorsorge
Die zweite Möglichkeit zum Ausgleich der Versorgungslücke ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei empfehlen die Autoren das Parken von Überstunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto. Das Guthaben wird erst am Ende des Arbeitslebens ausgezahlt. Je nach Höhe des Guthabens kann man dann früher in Rente gehen. Hier könne man mit 3 - 5 % Rendite rechnen - Steuern und Sozialabgaben, die erst bei der Auszahlung anfallen, schon abgerechnet. Bzgl. der möglichen Anlageformen für solche Wertguthaben gibt es kaum Beschränkungen - auch eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds ist grundsätzlich möglich, sofern das Wertguthaben ausschließlich für den vorzeitigen Ruhestand genutzt wird und nach unten mit einer Beitragsgarantie abgesichert ist.

Sicherheit der Geldanlagen
Als unmittelbare Folge der Finanzkrise gefragter denn je ist die grundsätzliche Sicherheit aller Geldanlagen - insbesondere wenn es um die Altersvorsorge geht.  Die Anlagen bei den meisten Banken, bei Investmentfonds-Gesellschaften, Bausparkassen und Lebensversicherern sind grundsätzlich durch den sogenannten Einlagensicherungsfonds abgesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung, die für alle Unternehmen gilt, sichert aber nur 20.000 EUR pro Kunde ab, wobei der Kunde 10 % als Eigenanteil tragen muss. In Zukunft werde diese Sicherung aber nach und nach in der EU auf bis zu 100.000 EUR steigen. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]


Ausnahmen für Frauen
Jüngere können erst mit 63 die Frühverrentung beantragen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es noch für Frauen in bestimmten Fällen und Menschen mit einer Behinderung. Aber ob sich die Frühverrentung nach diesen Abzügen noch rechnet, das sollte sich jeder genau ausrechnen lassen. Denn was nützt der Vorruhestand, wenn man womöglich auf eine Nebentätigkeit angewiesen ist, um ihn finanzieren zu können?


Private Vorsorge
Wer nicht bereits rechtzeitig privat vorgesorgt hat – wenn es ihm denn möglich war-, der muss auch im Ruhestand an allen Ecken sparen, um mit der Rente über die Runden zu kommen. Die Differenz zwischen hohen Renten und niedrigen Renten wird immer höher. 
Es gibt viele, die eine hohe oder ausreichende Rente beziehen, aber immer mehr, die mit der Rente nicht auskommen.

Rente durchrechnen
Fakt ist weiterhin, dass man für jedes Jahr, das man früher in Rente geht, Abzüge von der späteren Rente erhält, daher lohnt es sich, vorher auszurechnen, ob man sich mit dem Modell der Altersteilzeit finanziell nicht besser steht. Diesen Betrag kann man anhand der jährlichen Rentenübersicht, die man erhält, oder mit einem Rentenrechner, ausrechnen.
Frühverrentung ist in den allermeisten Fällen mit Rentenabschlagsbeträgen verbunden, das betrifft auch die Erwerbsminderungsrente. Und der Ruhestand ist nur zu genießen, wenn die Rente auch ohne Nebentätigkeit zum Leben reicht.
Doch das bleibt für viele ein Traum. Diese Arbeitnehmer brauchen an Altersteilzeit, Vorruhestand oder Frühverrentung gar nicht denken.


Ausnahmen der Regel
Für einige Menschen, zum Beispiel Behinderte, gelten andere Vorschriften zum Thema Vorruhestand und Frührente. Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen zum Vorruhestand gibt es in vielen Firmen davon unabhängige Regelungen für die Mitarbeiter.
Auch älteren Arbeitnehmern, die schon einige Jahre arbeitslos sind, wird von der Arbeitsagentur oftmals der Vorschlag des Vorruhestands oder der Frührente gemacht. Hier sollte man besonders gut ausrechnen, welche finanziellen Auswirkungen dieser Wechsel beinhaltet.


Nebentätigkeit erlaubt
Wie auch bei der Altersrente ist es beim Vorruhestand möglich, bis zu einer gewissen Grenze durch Nebentätigkeit ein wenig Geld hinzuzuverdienen. Auf jeden Fall sollte der Schritt in den Vorruhestand gut überlegt sein.


Altersteilzeit ist out
Altersteilzeit, davon wird kaum noch gesprochen. Denn für viele Arbeitnehmer ist der Zugang zur Altersteilzeit deutlich erschwert worden oder sie können sich für die Altersteilzeit gar nicht mehr entscheiden. Bis Ende 2005 war die Altersteilzeit für viele Arbeitnehmer eine wunderbare Alternative zur Frühverrentung. Der Betrieb hatte Vorteile davon, der Arbeitnehmer ebenfalls.
Wer zwischen Anfang 1946 und Ende 1948 geboren ist, kann jetzt mit 63 Jahren in die Altersteilzeit eintreten, wer hingegen in den Jahren 1949 bis Ende 1951 geboren ist, kann auch mit 63 Jahren die Altersteilzeit beginnen, muss aber Abschläge von 0,3% pro Monat hinnehmen. Diese Abschläge betragen maximal 7,2% der Altersrente. Das spricht den zwei Jahren bis zum Renteneintrittalter von 65 Jahren.
Für nach 1951 geborene ist die Altersteilzeit gar nicht mehr möglich. Es ist also ein Auslaufmodell. Wirklich interessant ist sie nur für diejenigen, die vor 1951 geboren wurden. Alle anderen müssen sich genau beraten lassen und die jeweiligen Abschläge ausrechnen lassen. 
Das Modell der Altersteilzeit wird es demnächst auch nicht mehr geben und daher sollte man die Höhe der Rente kennen, bevor man sich entschließt, früher in den Ruhestand zu gehen. Man muss auch sicher sein, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind, die Beitragszeiten passen und der Arbeitgeber mitspielt.


Analyse der eigenen Situation

Die gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr ausreichen, um den bislang gewohnten Lebenskomfort auch im Alter noch zu genießen. Denn die Versorgungslücke nach dem Arbeitsleben beträgt heute rund 35 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Bei Menschen mit einer kürzeren Lebensarbeitszeit liegt sie mit lediglich etwa 50 bis 65 % sogar noch deutlich darunter. Interessenten können sich auf folgender Internet-Seite aktuell Ihre Rentenlücke ausrechnen.
Rentenrechner unter: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/tid-8425/rentenrechner-wie-viel-im-alter-fehlt

Wichtige Posten zur Rentenberechnung

01. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung  
02. Rente von einem berufsständischen Versorgungsamt  
03. Rente aus der privaten Rentenversicherung  
04. Versicherungssumme aus einer Kapitallebensversicherung 
05. Versicherungssumme aus einer Direktversicherung  
06. Versicherungssumme aus einer Risikolebensversicherung  
07. Rente vom eigenen Betrieb  
08. Rente von der Berufsgenossenschaft  
09. Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung  
10. Versicherungssumme aus einer privaten Unfallversicherung  
11. Geld- und Kapitalvermögen einschließlich Wertpapiere  
12. Immobilienvermögen  
13. Betriebsvermögen
 
Summe der Versorgungsansprüche
(Vermögenserträge pro Monat)
Wer also den Weg in den Vorruhestand gehen will, der sollte sich neben der Berechnung der Versorgungslücke auch genau über die aktuell geltenden Gesetze informieren. Galt noch vor kurzem die pauschale Aussage: „Mit 45 Versicherungsjahren kann jeder in Rente gehen“, gilt heute generell, dass diejenigen, die in Frührente gehen wollen, mindestens 55 Jahre alt sein müssen. Hinzu kommt eine generelle Antragstellung auf „Doppelte Freiwilligkeit“. Wer in den Vorruhestand wechselt, hat die Pflicht, bei seinem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag zu stellen. Im Umkehrschluss muss der Arbeitgeber seine Zustimmung hierfür geben. Weiter lohnt es sich, vorab auszurechnen, ob man mit dem Modell der Altersteilzeit besser finanziell fährt, da jedes Jahr, das man früher in Rente geht, Abzüge von der Rente nach sich zieht.
Unabdingbar und mittlerweile von niemandem bezweifelte Konsequenz: Wer seinen Lebensstandard in Zukunft halten will, muss verstärkt private Vorsorge betreiben. Dies dürfte sich in Deutschland allgemein herumgesprochen haben.

Fazit
Eine gesetzliche Rente wird es geben, doch diese wird viel niedriger ausfallen, bedingt durch die schrittweise Versteuerung der Altersbezüge, bis im Jahre 2040 das gesamte Einkommen zu versteuern ist.
Was jedoch die amtlichen Renteneinschätzungen fehlerhaft macht: Sie beruhen noch immer auf den optimistischen Annahmen der früheren Rürup- Kommission, die seinerzeit die rot-grüne Koalition bei deren Sozialreformen beriet. Doch das nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte Team war noch von einem realen Wachstum der Löhne und Gehälter von durchschnittlich 1,5 Prozent und einer realen Rentensteigerung von rund 0,6 Prozent im Jahr ausgegangen.
Nicht berücksichtigt wurde hingegen, dass seit Mitte der 90er Jahre die Löhne und Gehälter inflationsbereinigt nur noch um durchschnittlich 0,65 Prozent stiegen. Deshalb reicht es aufgrund des schwachen Lohnzuwachses in naher Zukunft noch nicht einmal zu einem Inflationsausgleich der Rente.
Vielmehr aber wird der reale Wert der Bruttorente eines Durchschnittsverdieners in den alten Bundesländern von heute 1.170 Euro bis zum Jahr 2012 auf nur noch 1.091 Euro monatlich sinken. Erst im Jahre 2050 wird die Kaufkraft der Rente wieder den Wert von heute erreichen. Und dabei sind noch nicht einmal die Steuern und Sozialabgaben mitberücksichtigt.
Nach der derzeitigen Rechtslage wird die Rente mit 65 Jahren ausbezahlt, wenn mindestens 5 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt wurde. Versicherte, die bereits 35 Jahre rentenversichert sind, können derzeit bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Gleiches gilt für Schwerbehinderte oder Menschen, die direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Rente wechseln. Frauen können bereits mit 60 Jahre in Rente gehen, wenn sie nach ihrem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Auch Arbeitslose und Altersteilzeitarbeiter haben die Möglichkeit, vor 65 Jahren in Rente zu gehen. Ab 2012 bis 2025 steigt das Renteneintrittsalter dann schrittweise auf 67 Jahre an. Für jeden Monat, den man vor seinem 65. Geburtstag in Rente geht, sind 0,3 Prozent, maximal 18 Prozent an Abschlägen hinzunehmen.

Zu empfehlen:

Ein Beitrag in der Ausgabe der Fachzeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 4/2009, S. 24 - 27) befasst sich mit der Antwort.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
   


 

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